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Gesetzliche Bestimmungen
1. Abnahmebescheinigung
Bei der Aufstellung des Kamin/Ofens müssen die
landesbaurechtlichen und ggf. spezielle kommunale Vorschriften Beachtung finden.
Vor Inbetriebnahme Ihres Kamin/Ofens muss die ordnungsgemäße Aufstellung, wie
bei jeder anderen häuslichen Feuerstätte, durch Ihren Schornsteinfegermeister
bestätigt werden. Abnahmebescheinigung!
2. Schornsteinzug
Voraussetzung für eine gute Funktion des
Kamin/Ofens ist die Eignung des Schornsteins (Mindestquerschnitt, wirksame
Schornsteinhöhe, Kaminzug u. a.), die nach DIN 18160 sowie nach DIN 4705, Teil 2
und 3 beurteilt wird. Lassen Sie sich auch deshalb unbedingt vor Aufstellung des
Kamin/Ofens durch Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister beraten und
den Kaminzug prüfen bzw. messen. Als Faustregel kann man sagen, dass der innere
Schornsteinquerschnitt dem Querschnitt der Rauchrohre zzgl. max. 20% entsprechen
muss, der Mindestschornsteinquerschnitt jedoch dem inneren Querschnitt des
Rauchrohrstutzens am Kamin/Ofen. Bei einem Rauchrohrdurchmesser (RD) von ...
sollte der Schornsteindurchmesser (SD) sein:
RD 150mm = SD min. 135 - SD max. 210mm
RD 180mm = SD min. 150 - SD max. 210mm
3. Bauarten
In der DIN 18891
werden zwei verschiedene Abnahmemöglichkeiten der Kamin/Öfen durch den
Schornsteinfegermeister dargestellt:
Bauart 1:
Kamine/Öfen der Bauart 1 werden als "Öfen" abgenommen und dürfen nur geschlossen
betrieben werden. Sie können zusammen mit anderen Öfen an einem Schornstein
angeschlossen werden.
Bauart 2:
Kamine/Öfen der Bauart 2 können alternativ mit geschlossenen oder offener
Feuerraumtür betrieben werden. Sie benötigen durch ihre Feuerungseigenschaft als
"offener Kamin" auf jeden Fall einen eigenen Schornstein.
4. Sicherheitsabstände
Je nach
Konstruktion des gewählten Kamin/Ofens sind Mindestabstände zu Wänden, Möbeln
und anderen brennbaren Materialien einzuhalten. Von einwandigen Metallteilen,
wie z. B. der Kochplatte, den Rauchrohren usw. muss ein Mindestabstand von 40cm
eingehalten werden. Vom offenen Feuerraum, den Glastüren usw. ist ein
Sicherheitsabstand von mindestens 100cm einzuhalten.
5. Fussbodenschutz
Wird Ihr
Kaminofen nicht auf feuerfestem Untergrund aufgestellt, so ist er auf eine
Feuerschutz-Bodenplatte zu stellen, die
- nach vorne: vom
Stehrost (Holzfangstab) aus gemessen den Boden mindestens 50cm vor dem Kaminofen
abdeckt. Gefordert werden könnte: Höhe des Feuerraumbodens + 30cm!
- zur Seite: von
der Innenkante des Feuerraums aus gemessen mindestens jeweils 30cm neben dem
Kaminofen abdeckt Gefordert werden könnte: Höhe des Feuerraumbodens + 20cm!
6. Rauchrohranschluss
Kamine/Öfen
sollten wegen der besseren Zugeigenschaften mit dem oberen Rauchrohr-Set
(Top-Anschluss) angeschlossen werden. Das senkrecht geführte Rohrstück, die
sogenannte "Anlaufstrecke" verbessert die Thermik und ist bei geringem Kaminzug
besonders wichtig. Bitte beachten Sie, dass in der Übergangsjahreszeit bei
Außentemperaturen von über 15º C Zugstörungen im Schornstein entstehen können.
Achten Sie bitte auch darauf, dass das Rauchrohr auf keinen Fall in den freien
Schornsteinquerschnitt hineinragt.
7. Rauchrohre
Rauchrohre für
Kamine/Öfen müssen solide und dauerhaft sein, um Schäden durch Undichtigkeiten
im Rohrsystem zu vermeiden. Neben der Materialstärke (mind. 2mm stark!) sind
Passgenauigkeit und Dichtigkeit der Rohre besonders wichtig.
Anmerkung
Feuerungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungs- und
abnahmepflichtig!
Es ist daher notwendig, jedes Objekt unter Würdigung der jeweils
individuellen örtlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten im Planungsstadium im
Detail dem Bezirksschornsteinfegermeister abzustimmen. Die übrigen Angaben
gegebenen Hinweise und Darstellungen dieser Homepage erheben keinen Anspruch auf
Vollständigkeit für eine bestimmte Anlage.
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